Mietkaution und Zinsnachweis

Die Mietkaution ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Mietvertrags, da sie dem Eigentümer eine Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen bietet. Die Hausverwaltung Lübeck übernimmt die Anlage und die Überwachung der Kaution. Diese beinhaltet eine sichere Verwahrung sowie die Anfertigung eines Zinsnachweises für den Mieter. Beim Auszug erhält der Mieter seine Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt. Sollten während der Mietzeit Schäden an der Wohnung entstanden oder noch Zahlungen offen sein, wird die Rückzahlung der Mietkaution neu berechnet und der Mieter erhält sie nur anteilig zurück.

Das ist ein Foto eines Klassischen Treppenhaus mit rotem Teppich in einem Zinshaus in Lübeck

Mietinkasso

Die KontorHaus Lübeck Hausverwaltung verwaltet und kümmert sich um die Abwicklung der Mietkaution sowie um die Abrechnung von Überschüssen aus Mietverhältnissen. Ein weiterer Aufgabenbereich für uns als Hausverwaltung bezieht sich auf das Mietinkasso. Dabei geht es um das Einziehen und die Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen. Dies umfasst nicht nur die monatlichen Mietzahlungen, sondern auch Nebenkosten und eventuelle Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung.

Abführung von Überschüssen an Eigentümer

Sollten sich aus den Nebenkostenabrechnungen Überschüsse ergeben, etwa weil die tatsächlichen Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten niedriger als die vorausgezahlten Beiträgen waren, werde diese Überschüsse an den Eigentümer abgeführt. Eine klare und nachvollziehbare Abrechnung stellt sicher, dass der Eigentümer stets einen genauen Überblick über die finanzielle Situation seiner Immobilie hat und die Mietverhältnisse effizient verwaltet werden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Anlage und Überwachung der Mietkaution inklusive Zinsnachweis
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer